Wirtschaftsstreitigkeiten schnell, digital und vertraulich lösen
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat zur verbindlichen Entscheidung von Wirtschaftsstreitigkeiten den Schiedsgerichtshof (SGH) errichtet. Das Schiedsverfahren ist einem staatlichen Gerichtsverfahren gleichwertig, jedoch nicht öffentlich. Die Schiedsregeln des SGH setzen auf schnelle, kostengünstige und digitale Verfahren.
Ob national oder international - der SGH steht allen Unternehmen offen. Das Schiedsverfahren kann direkt über die Webseite des SGH digital eingeleitet werden.
Der SGH bündelt die Schiedsaktivitäten aller 79 Industrie- und Handelskammern in Deutschland und ist gesetzlich im Industrie- und Handelskammergesetz (IHKG) verankert.
Inhalt
- Vorteile des SGH-Schiedsverfahrens
- Für wen eignet sich ein SGH-Schiedsverfahren?
- Schiedsgerichtsklausel
- Weitere Informationen & Download
Vorteile des SGH-Schiedsverfahrens
- Schnelligkeit: Das straffe Fristen- und Verfahrensmanagement macht
Entscheidungen innerhalb von 12 Monaten möglich, bei
Fast-Track-Verfahren sogar innerhalb von sechs Monaten. - Kostenkontrolle: Die Honorare der Schiedsrichter und das Bearbeitungsentgelt
des SGH sind verbindlich festgesetzt. Kostenerstattungsansprüche
der anderen Partei sind begrenzt. - Qualitätssicherung: Justiziare der IHKs und AHKs können das Verfahren
begleiten. - Regionale Betreuung: Sofern eine IHK oder AHK vom SGH anerkannt wurde,
können die Parteien vereinbaren, dass das Verfahrensmanagement
auf diese übergeht.
Für wen eignet sich ein SGH-Schiedsverfahren?
- Unternehmen mit Streitigkeiten aus Kauf-, Liefer- und Werkverträgen (national und international)
- Mittelständische und große Industrieunternehmen
- International tätige Unternehmen und Joint Ventures
- Projektbezogene Großverträge (z. B. Anlagenbau, Infrastruktur, IT)
- Unternehmen mit technisch oder wirtschaftlich komplexen Sachverhalten
- Technologie- und innovationsgetriebene Unternehmen mit hohem Vertraulichkeits- und Know-how-Schutzbedarf
Schiedsgerichtsklausel
Sorgen Sie vor - mit einer klaren vertraglichen Regelung: Die AHK Israel empfiehlt Unternehmen, bei Verträgen frühzeitig folgende Schiedsgerichtsklausel zu vereinbaren:
„Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges nach den Schiedsregeln des Schiedsgerichtshofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer endgültig entschieden.“
Optionen zur Anpassung der Schiedsgerichtsklausel sowie eine englische Fassung finden Sie auf der Webseite des SGH.
Weitere Informationen
Zusätzliche Informationen zum SGH-Schiedsverfahren, einen Kostenrechner und den Konfliktnavigator finden Sie unter Schiedsgerichtshof SGH
Bitte beachten Sie auch die weiteren Angebote für alternative Konfliktlösungsverfahren.